AGB Jagdschule Insel Rügen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an:
Jagdschule Insel Rügen
Sacha Klären
Dorfstraße 49
18581 Kasnevitz
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
-- Ende der Widerrufsbelehrung --
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an uns zurück.
Jagdschule Insel Rügen, Sacha Klären, Dorfstraße 49, 18581 Kasnevitz,
E-Mail: info@jagd-schule-ruegen.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir ()
den von mir/uns ()
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
— Bestellt am ()/erhalten am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
der Jagdschule Insel Rügen
I. Geltungsbereich dieser Nutzungs- und Teilnahmebedingungen
Diese Allgemeinen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der Jagdschule Insel Rügen Dorfstraße 49, 18581 Kasnevitz („Jagdschule“) finden Anwendung für die gesamte Dauer des Jagdkurses, beginnend mit der Anfrage/Anmeldung des Teilnehmers bis zur Beendigung des Ausbildungskurses. Mit Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an die Jagdschule erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
II. Anfragen und Anmeldung
Anfragen für Jagdscheinkurse können telefonisch, schriftlich oder z.B. unter https://www.jagdschule-ruegen.de/kontakt über Internet per E-Mail erfolgen. Anmeldungen müssen für die Jagdschule verbindlich schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Hierbei ist nach Möglichkeit das für die Anmeldung vorgesehene vorseitige Anmeldeformular zu verwenden.
Mit der Anmeldung erkennt der an der Kursteilnahme Interessierte diese AGB an und erklärt verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule teilzunehmen, soweit die Jagdschule die Anmeldung bestätigt und eine Kursteilnahme nicht ausdrücklich ablehnt. Er bestätigt ferner mit der Anmeldung, dass keine Gründe in seiner Person bestehen, die einer Teilnahme an den Kursen bzw. der Nutzung von Waffen entgegenstehen, insbesondere keine gesundheitlichen (körperlichen und/oder psychischen Gründe), oder polizeiliche/rechtliche Gründe, die den Waffengebrauch ausschließen. Die Jagdschule ist jederzeit berechtigt, von dem Anmelder ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern.
III. Bestätigung der Teilnahme / Rücktritt bei Nichtzahlung der Anzahlung / Ersatztermin
Die Jagdschule ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung durch Bestätigung der Anmeldung in Textform (schriftlich oder per E-Mail) anzunehmen. Erfolgt die Bestätigung später, hat der Teilnehmer seinerseits die Teilnahme binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung der Jagdschule erneut zu bestätigen.
Die Belegung der Schulungsseminare erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anzahlungen nach Anmeldung. Daher hat der Teilnehmer nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung binnen einer Woche nach Zugang der Bestätigung in Textform (schriftlich, per E-Mail) 50 % der Kursgebühr zu entrichten. Mit Eingang der Zahlung wird der Teilnehmer in den Kurs eingetragen und erhält eine verbindliche Bestätigung, dass er an dem gewählten Kurs teilnehmen kann.
Sollte der Eingang der Zahlung des Teilnehmers zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der gewählte Kurs bereits ausgebucht ist (mehr als 15 Teilnehmer) und der Teilnehmer aus diesem Grund nicht an dem gewünschten Kurs teilnehmen können, wird die Jagdschule dies dem Teilnehmer möglichst schnell mitteilen. In diesem Fall wird die Jagdschule dem Teilnehmer einen zeitlich möglichst naheliegenden Ersatztermin anbieten. Kann der Teilnehmer nicht an diesem Ersatztermin teilnehmen, erhält er die Anzahlung zurück.
IV. Ablehnung einer Anmeldung /. Rücktritt durch die Jagdschule bei Überbuchung
Es steht der Jagschule frei, eine Anmeldung abzulehnen. Die Ablehnung einer Anmeldung erfolgt insbesondere, wenn der Kurs, für den die Anmeldung erfolgte, von vornherein bereits belegt ist oder wenn absehbar ist, dass zu viele Anmeldungen für den Kurs vorliegen werden oder ein sonstiger wichtiger Grund für die Ablehnung einer Teilnahme besteht.
Die Jagdschule ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung in Höhe von 50 % der Kursgebühr bei der Jagdschule eingeht und der Teilnehmer keinen Ausweichkurs wählt. Sie wird dem Teilnehmer die Kursgebühr in diesem Fall auf ein von ihm anzugebendes Konto zurückerstatten.
V. Kurszeiten
Die Schulung wird in den auf der Internetseite der Jagdschule angegebenen Kursen bzw. Kursblöcken angeboten. Diese Kursblöcke können entsprechend der Beschreibungen auf der Internetseite der Jagdschule "am Stück" oder monatlich versetzt kombiniert und absolviert werden. Sollte ein Kurs nicht stattfinden können, wird die Jagdschule dies dem Teilnehmer so frühzeitig wie möglich mitteilen und versuchen, mit ihm einen anderen Kurstermin zu finden.
VI. Teilnahme an Kursen / Ausfall eines Kurses
Die Teilnahme an den Kursen ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Jägerprüfung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er zur Prüfungszulassung in Mecklenburg-Vorpommern die persönliche Teilnahme an mindestens 145 Unterrichtsstunden in der Jagdschule nachweisen muss, soweit er die Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ablegt. Der Teilnehmer kann also keinen Block weglassen, da er sonst nicht auf die erforderliche Stundenzahl kommt. Der Teilnehmer hat die Ausbildungsvorgaben zu erfüllen, insbesondere die Vorgaben gemäß der Jägerprüfungsordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Es steht dem Teilnehmer nach Absprache mit der Jagdschule frei, bereits belegte Kursblöcke erneut zu besuchen. Die ist jedoch nur möglich, wenn in dem jeweiligen Kursblock noch Plätze frei sind und durch die Teilnahme eine Störung des Kursblocks nicht zu befürchten ist. Eine mehrfache Teilnahme an Schießübungen ist ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer eine weitere Schießübung buchen wollen, ist diese gesondert zu vergüten. Der Preis für zusätzliche Schießübungen wird in unmittelbarer Absprache zwischen dem Teilnehmer und der Jagdschule festgesetzt, wobei er sich insbesondere an der Anzahl der benötigten zusätzlichen Stunden und der Anzahl der verschossenen Munition richtet.
Der Teilnehmer hat ferner die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen. Kosten, die daraus resultieren, dass die Unterlagen zu spät beigebracht werden, hat der Teilnehmer zu tragen.
VII. Verschieben und Stornieren von Kursen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahll
Die Jagdschule behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern die Kursblöcke zu verschieben bzw. zu stornieren. Das Verschieben, beziehungsweise die Stornierung der Kursblöcke erfolgt in Abstimmung mit dem Teilnehmer, insbesondere wird die Jagdschule versuchen, dem Teilnehmer die Teilnahme an dem zeitlich nächsten Kursblock zu ermöglichen.
VIII. Kursgebühr / Zuschlag
Die zum Zeitpunkt der Anmeldung für den angemeldeten Kurs aktuellen Preise finden sich auf der Internetseite der Jagdschule.
Bei der Anmeldung, spätestens eine Woche nach Versendung der Anmeldung, sind die Kursgebühr zu 50 % an die Jagdschule zu entrichten (Anzahlung). Die zweite Rate der Kursgebühr ist vier Wochen vor Beginn des Kurses zu überweisen. Soweit der Teilnehmer die Restgebühr nicht bis zum 1. Tag des ersten Kursseminars und nach Mahnung in Textform mit angemessener Fristsetzung zahlt kann der Teilnehmer vom weiteren Verlauf an den Kursen ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer die Teilnahme an dem Kurs erst dann fortsetzen, wenn die Zahlung der Kursgebühren vollständig bei der Jagdschule eingegangen ist.
Mit der Kursgebühr sind die folgenden Sach- und Verwaltungskosten mit abgegolten:
- Nutzung der Lehrmittel
- Sämtliche Schulungsmaterialien (leihweise)
- Notwendige Haftpflicht- und Unfallversicherung
- Die Nutzung aller nötigen Leihwaffen
- Nutzung des Lehrreviers (in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Jagdschule)
- Verwaltungsaufwand der Jagdschule im Zusammenhang mit der Ausbildung des Teilnehmers
Etwaige Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind in den Kursgebühren nicht enthalten. Die Jagdschule stellt jedoch Zimmer unter anderem in den Räumen der Jagdschule zur Verfügung, die der Teilnehmer gesondert buchen kann.
Wird der Kurs nicht innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des ersten Kurses durch eine erfolgreiche Prüfung oder durch einen erfolglosen Prüfungsversuch abgeschlossen, ist die Jagdschule berechtigt, eine Erhöhung von 10 % der vollständigen Kursgebühr nachzufordern, um den zusätzlichen Aufwand und mögliche erhöhte Kosten auszugleichen.
IX. Zulassung zur Prüfung
Das Mindestalter zum Prüfungstermin beträgt 15 ½ Jahre. Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei der Anmeldung vorlegen.
Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass er spätestens vier Wochen vor dem von dem Teilnehmer gewählten Prüfungstermin sämtliche für die Prüfung notwendigen Unterlagen bei der Jagdschule abgibt. Nach Absprache mit der Jagdschule übernimmt die Jagdschule die Anmeldung zur Prüfung, soweit der Teilnehmer die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin der Jagdschule zur Verfügung stellt und die Prüfungsgebühr gezahlt hat.
Der Teilnehmer hat der Jagdschule ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 6 Monate alt sein darf. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine schriftlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizubringen.
X. Rücktritt des Teilnehmers
Es steht dem Teilnehmer frei, vor Beginn des ersten Kursblocks von diesem Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 30 % des vollständigen Kurspreises berechnet, bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des vollständigen Kurspreises. Die Stornogebühr verringert sich in dem Umfang, in dem der Teilnehmer nachweist, dass der Jagdschule kein oder ein geringerer Schaden insbesondere durch entgangenen Gewinn entstanden ist.
Erscheint der Teilnehmer nicht zu Beginn des Kurses (dem ersten Kursblock), ohne vorher seinen Rücktritt von diesem Vertrag der Jagdschule gegenüber schriftlich erklärt zu haben, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, anstelle eines Rücktritts sowie bei Nichterscheinen innerhalb des laufenden und folgenden Kalenderjahres umzubuchen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 10% des Kurspreises erhoben.
XI. Übertragung der Teilnahme und Buchung
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Anmeldung bzw. Buchung vor Kursbeginn auf einen Dritten zu übertragen. Dies gilt nicht, wenn gegen die Teilnahme des Dritten ein wichtiger Grund besteht. Eine Übertragung von Teilen des Kurses bzw. Kursblöcken bedarf der Zustimmung der Jagdschule.
XII. Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen
Der Teilnehmer hat die Anweisungen der Ausbilder der Jagdschule genau einzuhalten. Gleiches gilt für die Nutzungsbedingungen am Schießstand sowie der Hausordnung der Jagdschule. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Unterricht oder den Schießübungen ausschließen.
XIII. Nichtbestehen der Prüfung
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung bietet die Jagdschule die kostenlose Teilnahme am Unterricht eines gleichwertigen Seminares der Jagdschule innerhalb der auf den Prüfungstermin folgenden 12 Monaten an. Dieser ist bei der Jagdschule zu erfragen. Für die erneute Teilnahme an der Schießausbildung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten, wobei sich diese insbesondere an der Anzahl der benötigten zusätzlichen Stunden und der Anzahl der verschossenen Munition richtet. Ferner ist eine Prüfungspauschale zu zahlen.
XIV. Kursmaterialien / Schulungsort / Urheberrechte
Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anzahlung der Kursgebühr mit der Bestätigung für die Teilnahme des entsprechenden Lehrgangs das Lehrmaterial von der Jagdschule. Die Jagdschule schickt dem Teilnehmer das Lehrmaterial kostenlos zu.
Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass die Unterlagen urheberechtlich geschützt sein können. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Kursmaterialien der Jagdschule zu vervielfältigen, zu gewerblichen Zwecken zu nutzen oder Dritten zu derartigen Zwecken zu überlassen.
Die Schulungen für die Theorie finden in den jeweils auf der Internetseite der Jagdschule angegebenen Räumen statt. Die Schulungen für den Schießunterricht finden beim PSV Grimmen, Kaschower Damm 29a, 18507 Grimmen statt.
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen.
XV. Haftung
Die Jagdschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Jagdschule beruhen oder wenn die Jagdschule schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Gleiches gilt bei von der Jagdschule schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit von dem Teilnehmer überlassenem Material, insbesondere Waffen verursacht wurden, sowie im Falle verschwiegener Mängel an dem Schießplatz.
Im Falle leicht fahrlässig verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung der Jagdschule auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt und der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung der Jagdschule für nicht von der Jagdschule vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Waffen, Ferngläsern und dergleichen ist ausgeschlossen.
Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden, es sei denn, die Jagdschule hat eine besondere Aufsichtspflicht verletzt.
Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadenersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für von ihm verursachte Schäden frei.
XVI. Benutzung des Schießstandes
Die Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt für den Teilnehmer auf eigene Gefahr. Das Betreten des Schießstandes ist ausschließlich bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige Schütze darf den Schießstand zur Schussabgabe der geforderten Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmern am jagdlichen Schießen ist der Aufenthalt jeweils ausschließlich im Vorraum der Schießanlage oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichneten Plätzen erlaubt. Auf dem Schießstand ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung durch den Teilnehmer entfällt die Haftung der Jagdschule sowie des Schießstandbetreibers für etwaig entstandene (Gesundheits-)Schäden. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit infolge vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
XVII. Datenschutz
Die Jagdschule verarbeitet die Personendaten des Teilnehmers nur zur Erbringung der in mit dem Teilnehmer vereinbarten Leistungen, es sei denn, der Teilnehmer hat einer weiteren Verwendung der Daten zugestimmt. Die Speicherung und Verwendung der Daten erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (EU-DSGVO). Die Jagdschule gibt ohne Einverständnis des Teilnehmers Daten des Teilnehmers nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen weiter.
XVIII. Kündigung / Ausschluss von der weiteren Teilnahme an den Kursen
Der Vertag kann von der Jagdschule und dem Teilnehmer jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung bzw. einen Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an den Kursen liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen der Jagdschule keine Folge leistet oder die sicherheitsrelevanten Nutzungsbestimmungen an Schießständen nicht einhält oder sein Verhalten aus sonstigen Gründen die Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen hervorruft. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer den Anweisungen der Jagdschule auf dem Schießstand nicht unbedingte Folge leistet. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der Teilnehmer zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
XIX. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzungen der Parteien entspricht. Dies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Regelungslücken.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.